Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Eine Versicherungspflicht besteht in Deutschland seit 1.1.2009
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen bietet die private Krankenversicherung sehr viele höhere Leistungen an. Hier entscheiden Sie, welche Leistungen für Sie relevant sind und welche Sie ausschließen wollen. Dementsprechend fallen auch Ihre Beiträge aus.
Außerdem können Sie Ärzte und Krankenhäuser frei wählen. Im Krankenhaus steht Ihnen eine Chefarztbehandlung zu. Fachärzte können jederzeit konsultiert werden, wobei eine Überweisung vom Allgemeinarzt nicht notwendig ist.
Arzneimittel werden Ihnen erstattet. Auch anerkannte Heil- und Hilfsmittel werden abgedeckt, sofern es der gewählte Tarif zulässt.
Wer kann sich privat versichern?
Selbstständige, Freiberufler und Beamte sowie Studenten zu Beginn des ersten Fachsemester können sich privat versichern. Außerdem können all diejenigen Arbeitnehmer der privaten Krankenversicherung beitreten, die ein Jahr lang in Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze) verdient haben. Die Höhe dieser Grenze gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu heraus. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Für 2017 liegt diese bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 57.600,00 € bzw. bei 4.800,00 € monatlich.
kurz und knapp: Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten aller denkbaren medizinischen Leistungen. Versicherte erhalten eine bessere Versorgung bei einem oft sogar günstigeren Beitrag, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können sich noch nicht privat versichern? Dann können Sie mit einer Krankenzusatzversicherung die fehlenden Leistungen ihrer Krankenkasse ausgleichen.
Lassen Sie sich Ihre Krankenversicherung individuell berechnen!