Beamtenanwärter

Bereits mit Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) befinden Sie sich in einem Beamtenstatus und erhalten eine Besoldung. Der Vorbereitunsgdienst, Beamter auf Widerruf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich lang, zwischen 18-24 Monate.

In Hessen beginnt das Referendariat an zwei festen Terminen im Jahr. Jeweils am 1. Mai und 1. November.

 

Der Vorbereitungsdienst endet mit der 2. Staatsprüfung.

 

Aktuelle Besoldungstabellen

 

Die wichtigsten Absicherungen und staatlichen Förderungen für das Referendariat sind:

 

  • Private Krankenversicherung (Beihilfe)
  • Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit
  • Privat Haftpflicht mit Diensthaftpflicht (Schlüsselrisiko)
  • Unfallversicherung
  • Riester Rente
  • Vermögenswirksame Leistungen

Private Krankenversicherung

Im Referendariat und der späteren Beamtenlaufbahn bekommen Sie eine Beihilfe vom Dienstherr, welche in der Regel 50% der Krankenkosten trägt (Abhängig vom Bundesland). Die restlichen 50% sichern Sie mit einer Privaten Krankenversicherung ab. Das Leistungsspektrum können Sie hierbei selber bestimmen.

 

Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit

Mittlerweile wird jeder dritte Beamte im Lauf seiner beruflichen Tätigkeit Berufsunfähig/Dienstunfähig.

 

Hierbei ist es besonders wichtig eine Absicherung gegen beide Risiken zu haben um für im Falle der Krankheit auch abgesichert zu sein.

 

Definition:

Berufsunfähig: Wer zu 50% in Folge einer Verletzung und Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

 

Dienstunfähig: Wer innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate seinen Dienst nicht ausüben kann, und keine Aussicht auf volle Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate besteht.

 

Konsequenz:

Hat der Beamte nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel  könnte es passieren, dass er für dienstunfähig erklärt bzw. vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, obwohl er die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit (50%ige Beeinträchtigung, voraussichtlich mind. 6 Monate) nicht erfüllt und der BU-Versicherer die Leistung verweigert!

 

Aus diesem Grund ist es wichtig eine passende Gesellschaft zu finden, die eine Absicherung hat die an Ihre Bedürfnisse deckt.

 

Privat Haftpflicht mit Diensthaftpflicht

Die Privat Haftpflicht sichert den Versicherten vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab. Hierbei sind Personen und Sachschäden abgesichert.

Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte.

 

Unfallversicherung

Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

 

Hierbei ist es wichtig, dass Sie eine passende Unfallabsicherung haben, die im Falle des Unfalls bzw. Invalidität eine hohe Einmalsumme auszahlt.

Zu beachten ist, dass Sie hierbei eine hohe Grundabsicherungssumme und eine gute Progression in dem Tarif vereinbart haben.

 

Riester Rente

Heutzutage ist es sehr wichtig bereits frühzeitig an später zu denken.

Bereits im Referendariat haben Sie die Möglichkeit die staatlichen Zulagen zu erhalten und staatlich gefördert zu werden.

siehe auch: Altersvorsorge

 

Vermögenswirksame Leistungen

Beamte erhalten vermögenswirksame Leistungen nach dem Gesetz für vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (VermLG).  

 

Die vermögenswirksamen Leistungen betragen 6,65€ und müssen beantragt werden.